Definition „Krise“:
Als Krise bezeichnet man die drohende Existenzgefährdung einer Unternehmung. Sie liegt vor, wenn die Planung signalisiert, dass die Unternehmung bei unveränderter Fortführung der Tätigkeit in Ihrem Bestand gefährdet sein würde.
Unternehmenskrisen sind ungeplante und ungewollte Prozesse von begrenzter Dauer und Beeinflussbarkeit sowie mit ambivalentem Ausgang.
Sie sind in der Lage, den Fortbestand des gesamten Unternehmens substanziell und nachhaltig zu gefährden oder sogar unmöglich zu machen.
Dies geschieht durch die Beeinträchtigung dominanter Ziele, deren Gefährdung oder gar Nichterreichung gleichbedeutend ist mit einer nachhaltigen Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung des Unternehmens als selbständig und aktiv am Wirtschaftsprozess teilnehmende Einheit mit ihren bis dahin gültigen Zweck- und Zielsetzungen. (Krystek/Moldenhauer-2007)
Krisendiagnose ist das Bemühen, den Krisenzustand so früh wie möglich zu erkennen, um damit noch die Möglichkeit zu haben, Maßnahmen des Krisenmanagements zu ergreifen, also Handlungsalternativen zu wählen, die – abweichend von den ursprünglichen Plänen – verhindern, dass sich die Krise realisiert.
- Theorie der Krisenforschung: Systematisch nach qualitativen Krisenursachen fragen und suchen;
- Theorie der Krisenforschung: Systematische Suche nach quantitativen Krisendaten, d.h. von der Bilanzanalyse zur Insolvenzprognose.
Krisenmanagement umfasst alle Aktivitäten der Vermeidung und der Bekämpfung einer Krise.
Das vorausschauende Krisenmanagement ist permanent bestrebt, einzelne Krisenursachen aufzuspüren und im Sinne einer Prophylaxe zu verändern.
Restrukturierung und Sanierung:
„Um noch erfolgreicher zu werden, hat jedes Unternehmen permanent einen latenten Restrukturierungsbedarf“! (Prof. Dr. Markus W. Exler)
Restrukturierung soll nicht als Makel oder als Folgeerscheinung einer Krise, sondern als Bestandteil einer normalen Unternehmensentwicklung verstanden werden.
Darunter werden alle Maßnahmen subsumiert, die helfen, eine stetige Ertragsverbesserung des Unternehmens zu gewährleisten.
Hingegen muss bei einer Sanierung eines Unternehmens den Gläubigern sehr kurzfristig ein tragfähiges Sanierungskonzept mit einer Fortbestehens- bzw. Fortführungsprognose vorgelegt werden!
Definition „Sanierung“
Betriebswirtschaftlich betrachtet wird unter Sanierung ein Bündel von außergewöhnlichen Maßnahmen verstanden, die einem in Schwierigkeit geratenen Unternehmen bei der Überwindung der Probleme helfen sollen.
Sanierungsbedürftigkeit; liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, aus eigener Kraft die Krise zu überwinden.
Sanierungsfähigkeit vs. Sanierungswürdigkeit
Sanierungsfähigkeit ist die Eignung des Unternehmens, eine stabile wirtschaftliche Basis zu erlangen und diese dauerhaft zu erhalten; sie ist gegeben, wenn der Ertragswert (als Barwert) der Fortführung höher als der Liquidationswert ist.
Bei der Beurteilung der Sanierungswürdigkeit tritt die persönliche Interessenslage der Sanierungsbeteiligten, zu denen z.B. Banken, Lieferanten, Behörden und Arbeitnehmer zählen können, hinzu.
Wird die Sanierungsfähigkeit größtenteils auf Grund objektiv messbarer Fakten beurteilt, so wird die Sanierungswürdigkeit dominant von subjektiven, wenn auch teilweise ökonomisch berechenbaren Überlegungen bestimmt.
Sanierungswürdigkeit ist gegeben, wenn über die Sanierungsfähigkeit hinausgehende Anforderungen der Beteiligten erfüllt werden.
Maßnahmen:
Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen;
Leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen;
Rechtliche Sanierungsmaßnahmen.